Alkalitreiben und seine Vermeidung

   


Interessenkonflikte

Mit der Grenzwertstrategie war sicheres Bauen möglich. Von der Zementindustrie wurden die Forderungen für ein dreistufiges Sortiment (mit <0,60 = alkaliarmer, <0,80 = alkalireduzierter und <1,00 M.-% Alkalien = alkalibegrenzter Zement) abverlangt und bis 1989 realisiert (die Forderung nach Begrenzung auf <1,00 M.-% Alkalien wurde vom Autor in der Klausurberatung "Einfluß der Alkalien auf die Zement- und Betonqualität" vom 05.11. bis 08.11.1985 in Nienburg begründet). D.h., mit der generellen Vermeidung von >1,00 M-% Alkalien führenden Zementen konnte erstens vermieden werden, dass ausgehaltene, alkalibelastete Stäube aus den stringenter begrenzten Fertigungsstrecken in die der übrigen Zemente „geblasen“ werden; und zweitens konnten bis zu Einsatzschlüsseln von 360 kg Zement/m³ Beton hochwertige Erzeugnisse hergestellt werden (Variante bilanzierbare Alkalien). Auch nach [6, Seite 90, Bild 11] war dieser Ansatz für eine Begrenzung auf <1,00 M.-% Alkalien abgeleitet, aber vorschriftenseitig bzw. baupraktisch nicht verwirklicht worden. "Es verursacht schon beträchtliche Kosten, den Gehalt an diesen Alkalien auf deutlich weniger als 1 M.-% herunterzudrücken" (Kordina, K. (1981, S. 233), eingefügt: 07.04.2011).

Die von der bundesdeutschen Zementindustrie geförderte und finanzierte, vorschriftenwirksame Regelung der Schadensverhütung orientiert zunehmend auf Zuschlagcharakteristik. Eine Alkalibegrenzung neben NA-Zementen (< 0,60 M-% Alkalien) wurde nicht angestrebt. Damit entwickelte sich mehr und mehr ein Bonus-Malus-Denken bezüglich der Zuschläge (Nordprovenienz), die experimentelle Alkaligrenzkurve taucht später nicht mehr auf. Der Aufwand (und wirtschaftliche Verlust) bei der allgemeinen Alkalibegrenzung wurde weitgehend umgangen. Unser Weg der Grenzwertstrategie ist, trotz umfangreicher (neuer), gemeinsamer Untersuchungen ab Oktober 1990, nicht aufgegriffen, aber auch nicht toleriert worden. Bis 1990 waren die Schäden gegen Null gegangen [1], ab 1992 begannen neue Schäden. Die Alkaliskala ist wieder "nach oben offen." Einf. am 02.11.13: Die Produktionseinstellung des aschekonjugierten Zementes PZ 9/40 A in Eisenhüttenstadt (mit 0,58 M-% Alkalien, s. [1, S. 11, letzte Tabellenzeile]) nach der Wiedervereinigung hat Sicherheitspotential weiter abgebaut. Ob diese gemeinsame Produktentwicklung von ZWR, IfZ Dessau, der AdW Berlin und des Instituts für Baustoffe Weimar der Deutsch. Bauakad. Berlin demnächst zu einer ebenbürtigen Renaissance führt, ist sehr zu hoffen (Ende der Einfügung vom 02.11.13).

Die Fokussierung auf eine langzeitabhängige Untersuchung von stigmatisiertem (Grauwacken-) Zuschlag in der Lausitz schloß die bisherige Verwendung, verbunden mit der Prophylaxe-Erfahrung der 1980er Jahre, weitgehend aus, obgleich z.B. Zuschläge mit Kieselschiefer, bestimmten Porphyren (Rhyolithen), Ignimbriten, Phonolithen, Serpentiniten und Quarziten mit gestreßten Quarzen ebenfalls zu Schäden führen konnten. Doch diese breite Front betroffener Gesteine hätte im Vorschriftenwerk – verbunden mit dem zeitlichen Erstauftreten nach Einführung neuer Zementtechnologien – die Schäden als zementbedingt ausgewiesen bzw. erscheinen lassen. Nach dem Erstnachweis der Ursachen durch die TU Braunschweig hat die Zementindustrie die weitere Bearbeitung übernommen und auch bald die eigene, experimentell abgeleitete Grenzkurve [6] des gesteinsverträglichen Alkalispiegels (von 1973) aufgegeben.

Grenzwertstrategie (Alkaligehalt im Beton) und (Zuschlag-)Ausgrenzung sind zwei Gegenpole ohne Mischungsreihe. Der eine Pol schadet der Zementindustrie (und nutzt der Nachhaltigkeit von Betonerzeugnissen und -konstruktionen), der andere schadet der Zuschlagindustrie. Seit der sprunghaften Alkaligehaltserhöhung in Zementen (Chemiezemente und Zemente aus Werken mit Kreidekalkstein als CaO-Quelle ausgenommen) ist ein Bonus-Malus-Denken bei der Zuschlagauswahl eingetreten. Da sich das Verbreitungsareal höher reaktiver Zuschläge der klassischen AKR entlang den Gletschervorstößen nach SO ohnehin verbreitert, werden dann im Schadensfall, z. B. 1996 an der BAB14, schnell Äußerungen laut wie: „ich wusste ja nicht, wie schlecht die Zuschläge hier im Osten sind“. Dabei lag zwei Jahre vor dem Baubeginn ein Prüfergebnis mit Auswertung nach dem Komplexprüfverfahren [4] vor (mit Ausschlussvermerk für eine Belastung mit mehr als 3.600 g Alkalien/m³ Beton (bei Brücken und Fahrbahnen mit Winterdienst sicher eintretend, auch wenn zur Bauzeit < 3.600 g Alkalien/m3 Beton vorliegen würden)). Im gleichen Zuschlag-Lieferwerk lag auch das positive Ergebnis nach dem subjektiven Prüfverfahren der Komponentenauslese (>4 mm Korndurchmesser) vor, der vom gleichen Labor (Zuschlagstoffe und Natursteine) als ausreichend ausgewiesene Frostwiderstandswert ebenfalls. Der Zuschlag wurde von diesem Gewinnungsbetrieb nach der positiven Einstufung bedenkenlos geliefert (DIN-gerecht!). Die Schäden traten nach der ersten Winterperiode ein und nahmen seitdem auch in den frostfreien Monaten durch Treibreaktionen zu.

Am 23.10.2008 aktualisierter Abschnitt (s. auch Ergänzung vom 16.06.2009 am Ende dieses Abschnittes):
Der Autor hat am 9. Oktober 1992, einen Tag nach der Pressemitteilung über den Bau der Autobahn A 14, das Bundesverkehrsministerium auf die besondere geologische und lagerstättenbezogene Situation im Raum Halle – Bernburg – Magdeburg hingewiesen, d.h. auf potentiell betonschädigend alkalireaktive Komponenten in glazifluviatilen Ablagerungen (vor allem der Saalekaltzeit), Festgesteinsprodukten (z.B. bestimmten Porphyren) und fluviatilen Kiesen (beispielsweise mit nordtransportierten Kieselschiefern und bestimmten Porphyren aus der Südprovenienz), aber auch auf die schon in den 1980er Jahren in der weiteren Region vom Autor untersuchten, geschädigten Ortbetonkonstruktionen (z.B. die drei Tangentenbrücken Magdeburg über die Brenneckestraße, Wiener Straße (vorm. Maternstraße) und die Halberstädter Straße im Auftrag der Stadtdirektion Straßenwesen (SDS), die Herrenkrugbrücke und Ehlebrücke bei Biederitz im Auftrag der DB) und die Autobahnen (z.B. grauwackebedingt geschädigte Felder zwischen Wittstock und Zarrentin im Auftrag der Staatlichen Bauaufsicht des Verkehrswesens, Berlin-Köpenick, 17.05.1985) sowie auf die Vorfertigungserzeugnisse mit alkalibedingtem Schadensanteil (Fassadenelemente Magdeburg-Olvenstedt, Spannbetonschwellen Güsen mit Kies Zerben und Grauwacke Lausitz). Hierzu folgen Auszüge aus dem o. g. Schreiben vom 9. Oktober 1992 (eingfügt am 16.06.2009): "Zur Kenntnis des Anwendungsverhaltens von bestimmten Betongemengen bzw. von Zuschlägen im Beton gehören auch die Ergebnisse umfangreicher Prüfungen von Zuschlägen, wozu wir für die Provenienz südlich der Linie Schönteich - Potsdam - Frankfurt (Oder) ein Prüfverfahren entwickelt hatten und anwenden". "Man befindet sich im geplanten Autobahntrassenbereich in dieser Südprovenienz, wo die Zuschläge nicht nach der Alkalirichtlinie des DAfStb vom Dez. 1986 geprüft werden können."

Die hier folgenden Abbildungen sollen die Vielfalt der Ressourcen und deren vermutete bzw. befürchtete künftige Nutzung in der Umgebung der geplanten Trasse veranschaulichen (und im Bereich A 9, letztes Bild). Im Ausschnittbereich der ersten vier Abbildungen liegt auch das Hallesche Vulkanitgebiet ("Hallescher Porphyrkomplex"):

Saalezeitliche (und weichselzeitliche) Eisrandlagen zwischen Weißenfels und Wittenberge, aus R. Ruske (1973): Stand der Erforschung des Quartärs in den Bezirken Halle und Magdeburg.- Z. geol. Wiss. Berlin 1, 9, S. 1065-1086, Abb. 6, S. 1078. Stark: Petersberger Randlage.

Entwässerung der Petersberger Randlage (stark: Eisrandlage), aus R. Ruske (1973): Stand der Erforschung des Quartärs in den Bezirken Halle und Magdeburg.- Z. geol. Wiss. Berlin 1, 9, S. 1065-1086, Abb. 7, S. 1079. Punktiert: Schmelzwasserbahnen.


Hauptrandlage des Petersberger Vorstoßes der Saalevereisung und Entwässerung, aus R. Ruske (1964a): Das Pleistozän zwischen Halle (Saale), Bernburg und Dessau.- Geologie 13, S. 570-597, Abb. 13. Stark: Nachgewiesener Verlauf der Eisrandlage.


Verbreitung der nachelsterzeitlichen (holsteinzeitlichen) und frühsaalezeitlichen Flussschotter im Raume Halle – Leipzig – Dessau, aus R. Ruske (1964a): Das Pleistozän zwischen Halle (Saale), Bernburg und Dessau.- Geologie 13, S. 570-597, Abb. 3, die frühsaalezeitlichen Schotterterrassen (z.B. von 1 bis 10 km Breite bei der Saale) bilden die Haupt- bzw. die Mittelterrassen der Flüsse.


Frühsaalezeitlich-periglaziale Schotterbildungen von Wallendorf und der Saalehauptterrasse; Quelle wie voriges Bild, Abb. 2, S. 575. Auf Antrag des Ingenieurbaubetriebes Dresden der DR, Produktionsbereich 4 (Leipzig), vom 27.08.1986, und der Staatlichen Bauaufsicht des Verkehrswesens, Berlin-Köpenick, Stellingdamm 1, wurde Kiessand 0/8 mm Wallendorf nach dem IfB-Verfahren (für Fundamentbeton der Streckenelektrifizierung) geprüft (nicht bestanden, maximal 450 kg alkalireduzierter Zement/m³ Beton zulässig, entspricht < 3.600 g Alkalien/m³ Beton und keine Alkalizufuhr von außen. Diese Einstufung wurde am 20.08.1996 in der MFPA Weimar als ein Beispiel aus einer vorhandenen Aufstellung zwei Vertretern des Landesamtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt mitgeteilt).


Das Bundesverkehrsministerium hat die Hinweise (s. oben) sofort aufgegriffen und am 27.10.1992 mit dem Schreiben StB 25/38.55.50/21 H 92 der DEGES zur Nutzung empfohlen („Um alle im Hinblick auf Alkalikieselsäurereaktionen bestehenden Verdachtsmomente von vornherein auszuräumen, die bei der Planung bestimmter Einsatzstoffe auftreten könnten, …“ Im gleichen Schreiben: „Sein Prüfverfahren ist über die Anwendung im Brückenbau hinaus auch im Fahrbahndeckenbau anzuwenden und geeignet, Schäden abzuwenden.“(s. Pressemitteilung in der Magdeburger Volksstimme vom 29.08.09). Dieser Abschnitt wurde am 17.09.09 ergänzt. Erst am 22.04.1996 hat die DEGES Verbindung zum Autor aufgenommen, allerdings zur Klärung von Ausplatzungen am fast vollendeten Brückenbauwerk 24A der BAB A 14 bei Könnern. Nach Vorlage des Gutachtens im Juni 1996 sowie der dringenden Empfehlung des Abbaues der Kappen sowie Kappenbalken und ihres Ersatzes durch Beton mit spontan in der MFPA geprüften Zuschlägen für ein benachbartes Ü-Bauwerk (23Ü/A14) und einer Verständigung in der BAST (14.11.1996) über zementseitige Forderungen und Zuschlag-Prüfungen nach dem erwähnten Verfahren haben Diskussionen unter der „Schirmherrschaft“ des Auschusses für Stahlbeton am 18.12.1996 in Berlin und am 17.02.1997 in Könnern von dieser Richtung weggeführt. Auch die empfohlene Zuschlagprüfung (bzw. Abrufung möglicher vorhandener Prüfergebnisse aus Vertragsverhältnissen mit geologischen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen) für den Weiterbau der A 14 (noch am 14.08.96, auch für die A 38, und am 14.02.97 nochmals für Thüringen vom Autor angemahnt) fand nicht mehr statt (die inzwischen auch im sächsischen Abschnitt aufgetretenen Schäden geben den Behörden "Rätsel" auf: Freie Presse Chemnitz vom 12.07.2009 und vom 08.12.09. Dabei hatte gerade das Nichtbestehen des Kieses Drosa 8/32 mm vom 23.11.93 (nach einer Prüfung im Auftrag eines Dresdener Ingenieurbüros) die Vermeidbarkeit der Schäden gezeigt. Da bei diesem Prüfverfahren keine Vorauslese stattfindet, werden alle Komponenten der Proben der Prüfung unterworfen, in diesem Fall auch die Kieselkreide.

Der Autor hat deshalb auch in seinem Vortrag über die räumliche und zeitliche Verbreitung und Erscheinung sowie die Vermeidbarkeit betonschädigender AKR (seit 1979 in den NBL) während des Brückenbauseminars am 22.04.1997 (Rathaus Dessau, 15.00 Uhr) nochmals vorgezeigt, dass die Trassenführung der A 14, ähnlich wie andere morphologieabhängige Verkehrswege und z.T. Gewässer, der glazialmorphologischen Gestaltung des Gebietes folgt (großer Petersberger Lobus!) und die Baustellen bevorzugt aus den benachbarten Gewinnungsbetrieben glazifluviatiler Lagerstätten beliefert wurden. Dies war ein verhängnisvoller „Vorteil“.

Die Entwürfe der Alkalirichtlinie widerspiegeln bis 1996 den Stand bestimmter Veröffentlichungen: In der "Richtlinie Alkalireaktion im Beton" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton vom Dez. 1986 wird Kieselkreide nicht ausdrücklich angeführt, und im "Tätigkeitsbericht des Vereins Deutscher Zementwerke e. V. 1990 ... 1993" heißt es (S. 115, rechte Spalte, unter "Alkali-Zuschlag-Reaktion", zweiter Abschnitt): "Die Alkaliempfindlichkeit norddeutscher Zuschläge beruht auf ihrem Gehalt von Opalsandstein und porösem Flint." Die gleiche Formulierung findet sich in Riechers, H.-J. : Alkalireaktion mit Zuschlägen, Beton 12/92, S. 628, Pkt. 2: "Die Alkalireaktivität der Zuschläge wird durch Opalsandstein und Flint verursacht." Dadurch schöpfen möglicherweise die Prüflabors keinen Verdacht gegenüber Kieselkreide. Im Gutachten vom Juni 1996 im Auftrag der DEGES wird mit diesem Wortlaut darauf hingewiesen (wie schon 1994 verbal vor dem Außschuß Alkalirichtlinie; nein, sondern am 30.09.1992 am Rande einer Tagung in Hamburg - eingefügt am 06.01.2011 -. In [1] wurde die Gleichstellung des Reaktivitätsgrades Kieselkreide/Opalsandstein veröffentlicht. Im Mai 1997 hat sie Eingang in den 8. Entwurf der Alkalirichtlinie gefunden. In der Verfügung V 7/97-44 des Landesamtes für Straßenbau Halle vom 30.07.1997 wurde angeordnet, dass Lockergesteinslagerstätten Sachsen-Anhalts z. Z. nach dem 8. Entwurf der Alkalirichtlinie des DAfStB vom Mai 1997 geprüft werden. Damit war das vom Bundesministerium für Verkehr am 27.10.1992 empfohlene Verfahren endgültig ausgeblendet, die Prüfung > 4 mm auf auszulesende Komponenten konzentriert, und zum Einsatz kommende Festgesteinssplitte wurden nicht geprüft. Schäden auf der Basis von "Quarzporphyr" sind dadurch möglich geworden). Es konnten gerade noch die ausgewählten Zuschläge für die Ersatzkappen und Ersatzkappenbalken des eben fertigen Überführungsbauwerkes 23 Ü/A 14 nach dem vom BMV empfohlenen Verfahren geprüft werden: ein Flußkies und ein Quarzporphyrsplitt, beide aus der Region. Prüfung und Freigabe erfolgten innerhalb einer Woche (13. bis 18.09.1996). Der Beton liegt, trotz gleichen chemischen Winterdienstes, wie nach der Betonage. So könnten weitere Objekte der Region und darüber hinaus aussehen (s. Referenzbeispiele). Dieser Abschnitt wurde am 17.09.09 ergänzt.

Die inzwischen eingetretenen Schäden veranlaßten folgerichtig „Dialoge“ zwischen Opposition und Regierung. Ausgehend von vermeidbaren Vorkommnissen beim Bau der A 14 und der A 9 haben solche Anfragen im Dezember 2008 bei der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und im Februar 2009 an die Bundesregierung zur Angabe von insgesamt 350 geschädigten Autobahnkilometern in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geführt. In Sachsen-Anhalt allein ist mit 50 Kilometern Schadstrecke ein Achtel seines Autobahnnetzes betroffen. Die seit Sommer 2008 laufenden acht Sanierungsvarianten auf zwölf Kilometern Schadstrecke der A 14 zwischen Könnern und Bernburg sollen Antwort auf eine abgestimmte „Erhaltungsstrategie“ geben (Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 28.01.09 auf die Kleine Anfrage der Opposition). Die Kosten werden mit „rund 108 T€ je km“ angegeben (eingefügt: 17.02.10). Die Kosten übernimmt der Bund (s. Weblink "Antwort der Bundesregierung ..." in Wikipedia "Alkali-Kieselsäure-Reaktion"); am 20.05.10 hat als erstes Bundesland Sachsen-Anhalt spontan zustimmend auf die stringenten Auflagen im "Blauen Brief" des Bundesfinanzministers reagiert (eingefügt am 21.05.10).
Die Veröffentlichung (Weblink) der dem Autor schon länger bekannten Antwort auf die KA ist für ihn Anlaß zu einer Bemerkung zur Antwort auf Frage 9 (im Sinne einer Richtigstellung): Diese Frage ist nicht spekulativ, sondern genau richtig: Der Bearbeiter der V 7/97-44 vom 30.07.97 hatte auf eigene Anforderung (4-442/96 vom 21.08.1996) am 27.08.96 das Prüfverfahren des Instituts für Baustoffe (1985; dann MFPA) und die Kopie einer Veröffentlichung [3] erhalten (darin Porphyr, Quarzporphyr, Kieselschiefer, Grauwacke; naturkörnige Erzeugnisse). Nach Erhalt dieser Vorschrift 7/97-44 am 07.08.97, in der der 8. Entwurf der Alkalirichtlinie favorisiert wurde (Basis: vorauszulesende Komponenten der Nordprovenienz, kein Porphyr, Quarzporphyr oder Kieselschiefer darunter oder als Splitt benannt), hat der Autor am 23.09.97 noch einen "Nachweis der Effizienz eines erweiterten Qualitätsmanagements zur sicheren Vermeidung von alkalibedingten Treibreaktionsschäden im Beton" vom 18.01.1997 mit den Prüfzeugnissen (Drosa v. 23.11.1993 -nicht bestanden- und vom 18.09.1996 für den Zuschlag der Ersatzkappen/-kappenbalken für BW 23Ü/A14 am Bahnhof Könnern: Edelsplitt und Gesamtzuschlaggemisch Splitt/Flußkies) angekündigt und gesandt. Der Vertreter der DEGES-Leitung hat dieses Material am 28.01.1997 erhalten. Der o. g. "Nachweis der Effizienz ..." enthält im Pkt. 5. Garantie die Aussage: "Es kann garantiert werden, daß der Ersatzbeton aus der Sicht der Alkalireaktionsgefährdung dauerbeständig bleibt." Dies ist eingetreten! (Eingefügt am 09.06.10).

Die Zuschlagprüfung für die Ersatzkappen und Ersatzkappenbalken wurde beim Überwachungsbüro VÖSSING GmbH beantragt und von diesem nach folgender Begründung genehmigt (Auszug, 05.09.1996; am 21.09.09 eingefügt):
"Es ist allgemeiner Wissensstand, daß auch Zuschläge, die keine Materialien der klassischen AKR enthalten (niedrig strukturierte bis amorphe Kieselsäureträger), ebenfalls Reaktionsträger für betonschädigende Alkalireaktionen sein können. Diese Wirkung kann von einem kleineren Anteil im Zuschlag (Komponente im Kies) oder von größeren Anteilen im Zuschlaggemenge (in Form von Festgesteinssplitt) ausgehen, immer ausgelöst durch eine bestimmte zuschlagkritische Alkalikonzentration.
In der Veröffentlichung eines Prüfverfahrens ("Complex Testing Method for the Determination of the Level of Alkali Reactivity of Heavy Aggregates" in "Report on the 2nd International Aggregates Symposium, Erlangen, October 22-27, 1990", pp. 305 ... 316, Erlangen 1994) sind diverse Gesteine bzw. Gesteinskomponenten beispielhaft angeführt, darunter auch Vulkanite. Bei Quarzporphyren z. B. bietet die glasige oder glasreiche Grundmasse (des vitrophyrischen Gefüges) eine Reaktionsbasis.
Betongemenge mit Zementen, deren Alkaligehalt i. a. nicht begrenzt ist, können (außer wenn der Zuschlag ein reines Karbonatgestein ist) betonkritische Volumenveränderungen und Netzrißbildungen erleiden. Diese sind vermeidbar, wenn der Zuschlag bzw. das Zuschlaggemenge nach dem obigen Verfahren geprüft wurden.
Wir sind bereit, die Betonzuschläge für die weiteren Betongänge an den Verkehrsbauwerken nach dem genannten Prüfverfahren zu prüfen und aus den Ergebnissen ggf. weitere Vorkehrungen abzuleiten.
Der Preis für eine Prüfung, bestehend aus drei Kurzzeitprüfungen, beträgt 700,00 DM. Im aktuellen Fall wird sowohl eine Prüfung des Quarzporphyrsplittes als auch des konkreten Zuschlaggemenges vorgeschlagen ( das sind zwei Prüfungen). Erforderlich sind je drei Kilogramm Probengut."


Zur gleichen Zeit (14.08.1996) wurde der Industrieverband Steine und Erden Thüringen, Sachsen-Anhalt e.V. Nordhausen (August-Bebel-Platz 29) vom Autor brieflich angeschlossen:

„Unabhängig davon wird m. W. von einem weiteren Einsatz von Kiesen bzw. Kiessanden aus dieser Region Abstand genommen. Es ist zu erwarten, daß Umsatzbeschränkungen größeren Ausmaßes die Berufsgruppe der Zuschlaglieferanten (Rundkorn) betreffen. Es ist jedoch kein typisches sachsen-anhaltinisches Problem, sondern die Folge der Nichtbeachtung von vorhandenen Erkenntnissen und Erfahrungen sowie das Ergebnis von Deregulierungen, das von dort aus bis an unsere Küsten reicht.

Die Situation ist aus der Sicht des Unterzeichners augenblicklich so, daß ohne vertrauensbildende Maßnahmen, die sich auf den Kies und Kiessand als Betonzuschlag konzentrieren müssen, Restriktionen nicht wirksam aufzuheben sind. Wie diese vertrauensbildenden Maßnahmen inhaltlich aufgebaut und strukturiert sein sollten, geht aus dem beifolgenden Material hervor. Auf dieser Basis bieten wir unsere Hilfe gegenüber dem betroffenen Mittelstandssektor an.

Wir bitten Sie um eine baldige Stellungnahme. Ähnliche Untersuchungen sind nach unseren Erfahrungen und Erkenntnissen auch für Zuschläge und Gesteine auf Großbaustellen Thüringens notwendig.“
(Ende des am 23.10.2008 aktualisierten Textes).

Wegen der Arbeiten bei Bad Dürrenberg und des bevorstehenden Baues der A 38 wurde mit Schreiben vom 14.02.1997 ein Bereichsleiter der DEGES Berlin nachdrücklich an ein früher in Könnern geführtes Gespräch erinnert:

"Sehr geehrter Herr W ..., am 05.08.1996 hatte ich Sie im BÜZ-Büro Könnern darauf aufmerksam gemacht, daß auch südlich des Bauabschnittes VKE 4131 Zuschlag-Versorgungsbereiche vorkommen, die auf eine bestimmte Grenzalkalitätsüberschreitung im Beton sensibel, d. h. betonschädigend reagieren. Für Thüringen hatte ich dies anschließend deshalb nochmals hervorgehoben, weil ich an einer thüringischen Einrichtung arbeite, und die Schäden nun schon bis nach SA herunter gebaut worden sind (im Norden beginnend mit einem Ersatzbauwerk für eine alkaligeschädigte Abbruchbrücke im Zuge der B 103 über die Bahn bei Karow; Bw 9a; Bauzeit 1995, erste Schäden von uns entdeckt: 15.01.1996).
Eine Antwort erfolgte nicht (eingefügt: 07.04.2011).